Soziale Beratung
Die Lungenliga Wallis bietet professionelle Sozialberatung für Personen an, die an einer Lungen- oder Atemwegserkrankung leiden.
Mit ihrer Beratung unterstützen die Sozialarbeiterinnen die Betroffenen und deren Familie dabei, mit den Folgen umzugehen, die Atemnot und Müdigkeit auf ihre Lebensqualität ausüben.
Die Beratung erfolgt durch ausgebildete Sozialarbeiterinnen, vertraulich und kostenlos. Unsere Mitarbeiterinnen machen bei Bedarf auch Haus- oder Krankenhausbesuche.
Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Fragen haben
betreffend:
Informationen und Beratung im Umgang mit Versicherungen
Invalidenversicherung (IV), Krankenkasse, Ergänzungsleistungen (EL), Hilflosenentschädigung, Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Unfallversicherung, Familienzulagen, Krankenzusatzversicherung, Zuschuss an die Krankenkasse usw.
Administrative Hilfe
Verfassen von Briefen, Ausfüllen von Formularen.
Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten
Budgetberatung, punktuelle finanzielle Unterstützung.
Beratung für das tägliche Leben.
Pflege zu Hause, Krankheit, Familie, Paarbeziehungen, Freizeit.
Angemessene Unterkunft und Urlaub
- Beratung bei der Wohnungssuche, Auskünfte über Mieterrechte, Swisscaution und Mietzinsgarantie.
- Bereitstellung von Listen der Heime im Wallis sowie von Listen von Hotels, behinderten- oder krankheitsgerechten Ferienwohnungen in der Schweiz oder im Ausland.
Vermittlung von Kontakten zum Netzwerk.
Hilfe und Pflege zu Hause durch die sozialmedizinischen Zentren (SMZ), Fahrdienste, Sozialhilfe, Rechtshilfe, Selbsthilfeorganisationen.
Beschäftigung
- Anträge auf Stipendien, Vermittlung mit dem Arbeitgeber, Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Arbeitslosigkeit, Berufsberatung oder Integration für alle (IPT).
- Begleitung bei Umschulungsmaßnahmen der Invalidenversicherung (IV)
Einige nützliche Links
Wenn Sie bei der IV sind
- Invalidenrente
- Hilflosenentschädigung
- Hilfsmittel
- Hilflosenentschädigung und Betreuungsgutschrift
- Assistenzbeitrag (nur wenn bereits eine Hilflosenentschädigung bezogen wird)
- Ergänzungsleistungen
- Nichterwerbstätige IV