Unter gewissen Voraussetzungen können Sie bei der Steuererklärung Krankheitskosten von der Einkommenssteuer abziehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie bei comparis.ch.
Um die Krankheitskosten bei der Steuererklärung abziehen zu können, benötigen Sie die Belege Ihrer Kosten. Wenn Sie mindestens 12 Stunden/Tag auf Sauerstoff angewiesen sind, können Sie bei uns eine Bestätigung Ihrer Stromkosten für den Sauerstoffkonzentrator beantragen. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Zentrale:
Tel. 041 429 31 10
Mail: esther.amrein@lungenliga-zentralschweiz.ch