Was tun, wenn das Geld knapp wird?
Eine schwere chronische Erkrankung bedeutet für Betroffene häufig, dass sie ihre Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Wird das Geld zu knapp, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen. Einer, der sich mit dem komplexen System auskennt, ist Tony Jungo, Sozialarbeiter bei der Lungenliga Solothurn.
Entschädigung bei Krankheit
Wer arbeitet, zahlt jeden Monat einen gewissen Betrag an die Sozialversicherungen ein. Ebenso viel steuert auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei. Wird eine Person pensioniert, erhält sie monatlich eine Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
Ansteckender Optimismus
Ist eine Person im erwerbstätigen Alter und kann nicht mehr oder nur noch reduziert arbeiten, hat sie Anspruch auf ein Krankentaggeld. Dieses umfasst 80 Prozent des bisherigen Lohns und wird höchstens während zwei Jahren ausbezahlt.
Umschulung oder Rente
«Zeichnet sich ab, dass eine Krankheit länger dauert, lohnt sich eine frühzeitige Anmeldung bei der Invalidenversicherung, kurz IV», sagt Tony Jungo. Die IV prüft den Antrag und entscheidet über allfällige Massnahmen. «Es kann zum Beispiel sein, dass jemand noch arbeitsfähig ist, jedoch den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, weil dieser körperlich zu fordernd ist.» In diesem Fall bezahlt die IV Leistungen wie etwa eine Berufsberatung und eine Umschulung. Diese helfen den betroffenen Personen, beruflich integriert zu bleiben. Ist dies nicht möglich, wird der Anspruch auf eine IV-Rente geprüft und diese allenfalls ausbezahlt.
Existenzminimum sichern
Auch wenn eine Person eine AHV- oder IV-Rente bezieht, kann es vorkommen, dass die Einnahmen nicht reichen, um das Existenzminimum zu decken. In diesem Fall können Betroffene Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beantragen. «Ob eine Person die Kriterien dafür erfüllt, muss von Fall zu Fall geprüft werden», sagt Tony Jungo. Es gebe jedoch online einen Rechner, der eine grobe Einschätzung erlaube, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehe oder nicht (siehe Kasten).
Kosten reduzieren
Im Gegensatz zu den Steuern werden die Prämien der Krankenkassen nicht dem Einkommen und dem Vermögen angepasst. Menschen mit einem geringen Einkommen haben deshalb die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung zu beantragen. In der Regel ist die kantonale Sozialversicherungsanstalt dafür zuständig. Wie hoch die Prämienverbilligung ausfällt, ist von Fall zu Fall verschieden.
Hilfe finanzieren
Manche Personen benötigen wegen ihrer Krankheit Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Aufstehen und Absitzen,
Essen oder Körperpflege. Diese Personen haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. «Damit können betreuende Familienangehörige entschädigt oder externe Hilfe finanziert werden», erklärt Tony Jungo.
Sozialhilfe als letztes Auffangnetz
Die oben genannten Sozialversicherungen decken jedoch nicht alle Risiken ab und manche wirken nur für eine begrenzte Zeit.
Die Sozialhilfe schliesst Lücken im System der Sozialversicherungen und ergänzt diese. Sie deckt das Existenzminimum und damit die Kosten für Ernährung, Bekleidung, das Wohnen und die medizinische Grundversorgung. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen ist sie kantonal geregelt und muss beim Kanton oder bei der Gemeinde beantragt werden.
Hilfreiche Links
Möchten Sie mehr zu AHV, IV, Ergänzungsleistungen,
Hilflosenentschädigung oder Prämienverbilligungen wissen?
Dann informieren Sie sich unter:
www.ahv-iv.ch
Möchten Sie einen möglichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen berechnen? Dann beantworten Sie hier die entsprechenden Fragen:
www.prosenectute.ch/el-rechner
Brauchen Sie etwas Unterstützung, um sich im Bereich der Sozialversicherungen
zurechtzufinden? Dann melden Sie sich bei
Ihrer kantonalen Lungenliga:
www.lungenliga.ch/sozialberatung
www.lungenliga.ch/kantone