Nein zur Relativierung der Volksabstimmung, Ja zur korrekten Umsetzung von «Kinder ohne Tabak»
Bern, 19.9.2023 – Die Gesundheitskommission des Ständerats will das Tabakproduktegesetz in diversen Punkten abschwächen. Verkaufsförderung im öffentlichen Raum und Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben, widersprechen klar dem Willen von Volk und Ständen.
Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» klar ange-nommen. Mit der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes soll nun das Anliegen der Volks-initiative umgesetzt werden. Der Text des Verfassungsartikels ist klar: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht erreichen. Doch die Gesundheitskommission hat diese Vor-gabe mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung missachtet.
Nun liegt es am Ständerat, in der Herbstsession, am Donnerstag, den 21. September, die Kommissionsmehrheit zu korrigieren und den Willen von Volk und Ständen zu respektieren:
Keine Verkaufsförderung im öffentlichen Raum
Eine besonders effiziente Werbemethode ist die Verkaufsförderung im öffentlichen Raum: Attraktive Promotor:innen sprechen Menschen beispielsweise auf der Strasse direkt an und werben dabei etwa mit „2 für 1“-Angeboten. Diese Verkaufsförderung soll künftig nicht mehr möglich sein. Eine Minderheit der Kommission will jedoch den entsprechenden Artikel (Art. 19 Abs. 1 Bst. c) streichen, was im groben Widerspruch zum Volkswillen stünde.
Keine Ausnahmen für Zigarren und Zigarillos
Während Zigarren oft von älteren Männern geraucht werden, zielt die Vermarktung von Zigarillos zunehmend auf ein junges Publikum. Sie kommen in verschiedenen Ge-schmackssorten daher und sind damit für Jugendliche attraktiv. Der Konsum nimmt bei Jungen entsprechend zu. Eine Mehrheit der Kommission will für Zigarren und Zigarillos eine Ausnahme definieren (Art. 19 Abs. 2 Bst. b), die im Widerspruch zur Verfassungsbestimmung stünde. Diese Ausnahme ergibt aus Präventionssicht keinen Sinn und darf nicht gesetzlich verankert werden.
Kein Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben
Unsere Nachbarländer und auch zahlreiche Festivals in der Schweiz beweisen, dass es auch ohne Tabak-Sponsoring geht. Die Kommissionsmehrheit will aber von der Tabak- oder E-Zigaretten-Industrie gesponserte VIP-Zonen für Erwachsene beibehalten (Art. 20 Abs. 1 Bst. b). Künftig weiterhin Sponsoring von Veranstaltungen zu erlauben, an denen sich auch Minderjährige aufhalten, verletzt den Volkswillen und widerspricht einem effektiven Jugendschutz.
Werden die Bestimmungen zur Bewerbung von Tabakprodukten an öffentlich zugänglichen Orten wie oben angenommen, ist der Verfassungsartikel (Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV) nicht mehr erfüllt.
Kontakt
- Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins, hans.stoeckli@parl.ch, 079 770 83 58
- Reto Wiesli, Sekretär des Trägervereins, reto.wiesli@hausaerzteschweiz.ch, 031 508 36 10
- Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz, sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05
- Stefanie de Borba, Krebsliga Schweiz, media@krebsliga.ch, 031 389 93 31
- Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz, c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
- Grégoire Vittoz, Sucht Schweiz, gvittoz@suchtschweiz.ch, 021 321 29 81 oder 076 822 19 18
Trägerschaft der Volksinitiative
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.