Ausgangslage
Tabakprodukte waren bisher im Lebensmittelgesetz verankert. 2021 verabschiedete das Parlament ein neues Tabakproduktegesetz, welches Tabakprodukte und E-Zigaretten regelt. Dieses sah jedoch kaum Massnahmen für den Jugendschutz vor. Ausser einem Verkaufsverbot an unter 18-Jährige fehlten Werbeeinschränkungen weitgehend – obwohl solche nebst hohen Zigarettenpreisen die wirksamste und kostengünstigste Massnahme sind, um Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen.
Volksinitiative forderte konsequenten Jugendschutz
Aus diesem Grund kam die Volksinitiative Kinder ohne Tabak zur Abstimmung. Darin forderten die gesamte Ärzteschaft, die grossen Gesundheitsorganisationen wie Krebsliga und Lungenliga, Sport- und Jugendverbände sowie zahlreiche weitere Organisationen einen konsequenten Jugendschutz mit wirksamen Einschränkungen von Werbe-, Promotions- und Sponsoringmassnahmen.
Auswirkungen der Initiative auf das Tabakproduktegesetz
Die Annahme der Initiative hat zur Folge, dass das Tabakproduktegesetz, das voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft tritt, punkto Tabakwerbung bereits wieder revidiert werden muss. Damit wird ab Februar 2025 Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten. Dies betrifft insbesondere die Werbung in Gratiszeitungen, im Internet, in den Sozialen Medien und an Verkaufspunkten. Die Lungenliga wird sich im Rahmen des Initiativkomitees dafür einsetzen, dass die Forderungen der Initiative so umgesetzt werden, dass der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet ist.