

E-Zigaretten können Jugendlichen den Einstieg erleichtern
Bei E-Zigaretten handelt es sich nicht um harmlose Lifestyle-Produkte. Da die gesundheitlichen Auswirkungen eines langfristigen Konsums von E-Zigaretten noch nicht bekannt sind, rät die Lungenliga vom Konsum von E-Zigaretten ab. E-Zigaretten können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu einer Nikotinsucht und zum Einstieg ins Rauchen führen. Bestimmte Produkte und deren Werbung sind so gestaltet, dass sie vor allem bei Jugendlichen auf Interesse stossen. Die Nachfüllflüssigkeiten, die sogenannten Liquids, enthalten teilweise fruchtige oder süsse Aromastoffe, die für Jugendliche besonders attraktiv sind. Der Konsum von E-Zigaretten kann gemäss einer Untersuchung die Entstehung von Atemwegsentzündungen begünstigen und bei bestehendem Asthma die Symptome verstärken.
Konsum von E-Zigaretten in der Schweiz
Der Konsum von E-Zigaretten ist besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits stark verbreitet. Der Probierkonsum von E-Zigaretten bei den 15-Jährigen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gemäss einem Bericht von Sucht Schweiz (2023) haben 44 Prozent der 15-jährigen Jungen und 40 Prozent der gleichaltrigen Mädchen schon einmal eine E-Zigarette konsumiert. 25 Prozent der 15-jährigen Jungen und 25 Prozent der gleichaltrigen Mädchen gaben an, in den 30 Tagen vor der Befragung mindestens einmal gedampft zu haben. Sie begründen den Konsum mit «Neugierde» und «Weil ich es mag». Um die Entstehung einer Nikotinsucht von Jugendlichen zu vermeiden, müssen E-Zigaretten strikt reguliert werden.
Neue Regulierung von E-Zigaretten
Seit dem 1. Oktober 2024 werden E-Zigaretten im neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) geregelt. Damit ist der Jugendschutz jedoch noch unzureichend gewährleistet:
- Abgabeverbot an Minderjährige: Der Verkauf von E-Zigaretten, an Personen unter 18 Jahren ist, unabhängig vom Nikotingehalt, schweizweit verboten. Laut Testkaufergebnissen kann jedoch immer noch rund ein Drittel der Minderjährigen E-Zigaretten erwerben. Zudem hat sich der Verkauf unter Jugendlichen auf den Pausenhöfen etabliert. Es mangelt an der konsequenten Umsetzung des Gesetzes (Vollzug).
- Werbung und Sponsoring: Werbung für E-Zigaretten ist auf Plakaten im öffentlich einsehbaren Raum, in Kinos, im öffentlichen Verkehr und auf Sportplätzen untersagt. Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder solchen, die sich an Minderjährige richten, ist ebenfalls verboten.
- Passivrauchschutz: E-Zigaretten fallen neu unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Ihr Gebrauch ist an allen Orten verboten, an denen bereits ein Rauchverbot für herkömmliche Zigaretten besteht.
- Besteuerung: Einweg-E-Zigaretten und nikotinhaltige E-Liquids unterliegen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes einer Tabaksteuer.
Aufgrund der im Februar 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» muss das TabPG punkto Tabakwerbung verfassungskonform revidiert werden, um Kinder und Jugendliche in Zukunft konsequent vor Tabakwerbung zu schützen.
E-Zigaretten sind keine Rauchstoppmedikamente
Es gibt zahlreiche wissenschaftlich anerkannte Rauchstopp-Medikamente. E-Zigaretten gehören nicht dazu.
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